Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gegenstand
Gegenstand ist die Planung, Herstellung und Verbreitung von Filmen auf bekannten sowie noch unbekannten Aufzeichnungsmöglichkeiten und Veröffentlichungsmedien zwischen der Filmproduktion Knut Steinert medien-arts (im folgenden Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
- Leistungen
Der Auftragnehmer plant und fertigt Filme lt. Punkt 1 nach inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers. Die filmische Gestaltung und Umsetzung erfolgt in Absprache und Abnahme eines Treatments bzw. Drehbuches oder Ideenskizze. Die Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber nach Maßgabe der Veröffentlichungsrechte dieser AGBs.
- Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen, insbesondere in Hinblick auf Produktionszeit, Koordination der eigenen Mitarbeiter und Drehorte, zur Verfügungstellung von benötigten Arbeitsmaterialien vor Ort sowie Grafiken, wenn diese nicht eigens hergestellt werden müssen. Ferner ist der Auftraggeber verantwortlich für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen der ihm unterstellten Personen während der Drehzeit. Verzögerungen, die nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen, sondern sich aufgrund betrieblicher Belange des Auftraggebers ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für Terminabsagen aus betrieblichen oder sonstigen Gründen.
- Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Treatment / Drehbuch / Ideenskizze umzusetzen, soweit dies nicht gegen geltendes Recht, Sicherheitsbestimmungen oder wider den guten Sitten verstößt. Dem Auftragnehmer wird zugestanden, bei derartigen Verstößen von der Umsetzung des Vertrages zurück zu treten.
- Haftung / Versicherung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die mittel- oder unmittelbar für Drehzwecke vom Auftraggeber bereitgestellt werden, soweit die Handhabung nicht in seiner Verantwortung oder Weisung liegt. Sollte der Auftraggeber eine Versicherung für Gegenstände oder Personen wünschen, so hat er diese auf eigene Rechnung zu veranlassen.
- Abnahme / Änderungen / Abgabe
Die Abnahme erfolgt
- als Treatment / Drehbuch / Ideenskizze
- als Rohschnitt
- als Endfassung
Änderungen
während der Planung und Drehzeit sollten zur Niederschrift gebracht und zeitnah ausgeführt werden. Nachträgliche, nicht vertraglich festgehaltene Änderungen oder Wünsche seitens des Auftraggebers werden geprüft und nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.Die Abgabe
des fertigen Produktes erfolgt auf dem im Filmherstellungsvertrag ausgehandelten Medium nach Abnahme und Endfertigung. - Urheberrecht / Verbreitungsrecht
Das Copyright der Filmaufnahmen liegt bem Auftragnehmer, ihm wird das Recht zur Veröffentlichung und Weitergabe zugestanden. Die gesamten Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte gehen auf den Auftraggeber über. Soweit Musiktitel als Bestandteil der Produktion sind und diese von dem Auftragnehmer gestellt werden, sind diese GEMA- oder von sonstigen Verwertungsgesellschaften -frei. Sollten vom Auftraggeber andere als GEMA- oder von sonstigen Verwertungsgesellschaften vermarktete Musiktitel gewünscht werden, so gehen die Kosten der Verwertungsgesellschaften zu Lasten des Auftraggebers. Ein Beleg über die GEMA- Freiheit von verwendeter Musik ist im ersteren Fall Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich das geistige Eigentum geschriebener Inhalte an und wird diese ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder weitergeben noch anderweitig nutzen. Dem Auftragnehmer wird das Recht zugestanden, etwaig geforderte Namensnennungen nach dem Urheberrecht aufzuführen und den Schriftzug © medien-arts im Nachspann zu verwenden.
- Zahlungsvereinbarung
Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsweise als vereinbart:
- bei Beträgen bis 5.000,-- Euro
- 50% bei Auftragserteilung
- 50% bei Abnahme durch Auftraggeber
- über 5.000,-- Euro
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 nach Konzeptabnahme und Beginn der Dreharbeiten
- 1/3 nach Abnahme durch den Auftraggeber
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 2% über Bundesbankdiskont zu zahlen, es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen berechtigt. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögens- verschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des einen Vertragspartners ist der jeweils andere zum sofortigen Rücktritt von allen bestehenden Verträgen berechtigt. Fremdleistungen, insbesondere Gagen für SchauspielerInnen, angemietetes Fremdpersonal, Requisiten oder Fahrzeuge etc. sowie Aufwendungen bei Terminabsagen ebensolcher Leistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind im Voraus zu begleichen.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Hamburg.
Hamburg, Januar 2012





